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Ausbildung, Bewerbung und Datenschutz

Das Amtsgericht Gardelegen verarbeitet Bewerberdaten aufgrund von § 84 Absatz 1 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, soweit dies zur Begründung des Dienstverhältnisses erforderlich ist oder eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Bewerberdaten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein.

Sofern das Oberlandesgericht Naumburg oder das Landgericht Stendal für die Bewerbung zuständig sind, erfolgt eine Weiterleitung an diese. Der Bewerberin/dem Bewerber wird eine Abgabenachricht erteilt.

 

Sofern die Bewerbung nicht erfolgreich ist, informiert das Amtsgericht Gardelegen die Bewerberin/den Bewerber hierüber. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesendet, wenn die Bewerberin/der Bewerber einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag übersendet oder die Bewerbungs-unterlagen persönlich abholt. Sollte die Bewerberin/der Bewerber von beiden Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, werden die Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von zwei Monaten vernichtet und die Daten gelöscht.

 

Soweit die Bewerbung zu statistischen Zwecken weiter erfasst wird, erfolgt dies in anonymisierter Form. Im Amtsgericht Gardelegen ist eine Datenschutzbeauftragte bestellt worden (ds.ag-ga(at)justiz.sachsen-anhalt.de). Es wird auch auf das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hingewiesen.