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Bekanntmachungen

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Dienstgebäude des Amtsgerichts Gardelegen bedürfen der Genehmigung des Direktors des Amtsgerichts. Während mündlicher Verhandlungen sind solche Aufnahmen untersagt, § 169 Abs. 2 GVG.

Mündliche Verhandlungen beginnen mit dem Aufruf der Sache.

Genehmigungsanträge (in schriftlicher oder elektronischer Form oder am Terminstag mündlich) werden in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 5.02 entgegengenommen.

 

gez. Schulz, Direktor des Amtsgerichts